Scheinväter: Der etwas andere Streit ums Kind

Bericht   Peter Mayr   25. September 2016

Männer, die für das Kind eines anderen Unterhalt zahlen, können diesen beim biologischen Vater zurückfordern – und zwar bis zur Geburt zurück.

http://derstandard.at/2000044850405/Scheinvaeter-Der-etwas-andere-Streit-ums-Kind

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