Immer mehr Gerichte sprechen Syrern umfänglichen Schutz zu

Um den Nachzug von Familienangehörigen zu verhindern, hatte die Bundesregierung vielen syrischen Flüchtlingen nur einen begrenzten Schutzstatus zuerkannt. Gerichte machen ihr aber einen Strich durch die Rechnung.

26.08.2016

„Verwaltungsgerichte sprechen Syrern immer öfter den umfänglichen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu. Damit sind diese berechtigt, ihre Familien nach Deutschland nachzuholen. Die Praxis untergräbt die Bemühungen der Bundesregierung, den Familiennachzug syrischer Flüchtlinge zu beschränken. Zuletzt hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr Syrern subsidiären Schutz als Flüchtlingsschutz zugesprochen. Klagen diese gegen die Entscheidung, erkennen viele Gerichte vermehrt die Asylantragstellung als „Nachfluchtgrund“ an, wie die F.A.Z. berichtet.“ (…)

Im März hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Zuvor hatte das Bundesinnenministerium entschieden, dass syrische Asylbewerber nicht mehr grundsätzlich den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt bekommen.

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, kritisierte im Gespräch mit der F.A.Z. die Beschränkung des Familiennachzugs. Damit wolle die Bundesregierung Syrer „entmutigen, nach Deutschland zu kommen“. Beck forderte, beim Familiennachzug subsidiär Geschützte und nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge wieder gleichzustellen.

Kritik kommt angesichts der deutlich gestiegenen Zahlen subsidiär Schutzberechtigter auch von der SPD. „Ob das Bamf vom Bundesinnenministerium inoffiziell gedrängt wurde, in diese Richtung Entscheidungen zu treffen, wird sich klären“, sagte Rüdiger Veit (SPD), der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der F.A.Z.

Unklar sei, ob die Entscheidungen mit „ministerieller Billigung“ erfolgten, oder gar aufgrund einer Weisung. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer, sagte hingegen, die Einschränkung des Familiennachzugs sei „richtig und verantwortungsvoll“. „Wir haben den Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht aus Hartherzigkeit eingeschränkt, sondern aus Einsicht in die Grenzen der Möglichkeiten unseres Landes“, sagte Mayer der F.A.Z.“

http://www.faz.net/aktuell/politik/f-a-z-exklusiv-immer-mehr-gerichte-sprechen-syrern-umfaenglichen-schutz-zu-14407066.html

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