Der ritterliche Justizminister als galanter Retter schwacher Frauen

16. August 2016

Prof. Dr. Gerhard Amendt

„Auf einer Konferenz über Männergewalt hat in den 80er Jahren in Frankfurt am Main eine Psychoanalytikerin die strafrechtliche Utopie entworfen, der zufolge Frauen allein darüber entscheiden sollten, ob ihnen Gewalt angetan wurde oder nicht. Schließlich seien sie dafür Spezialisten – und niemand sonst. Irgendwo am Rande sollte ein Richter, vorzugsweise eine Richterin, das bestätigen. Rechtsförmigkeit wäre damit mehr oder weniger abgeschafft und durchs Rechthabenwollen von Frauen ersetzt. Auch Falschbeschuldigungen, etwa um Vorteile zu erlangen oder Demütigung auszuteilen, wären damit kein Delikt mehr:  Letztlich würden alle Dinge und Ereignisse ausschließlich ins Ermessen der Frau gestellt.

Ganz so viel Freiheit auf Kosten der Demokratie hat der Bundesjustizminister Heiko Maas den Frauen mit dem unlängst geänderten §179 des Strafgesetzbuchs zum sexuellen Missbrauch nun aber doch nicht eingeräumt, obwohl er der Frankfurter Utopie weit entgegengekommen ist. Immerhin wird Frauen zugestanden, dass sie sich von ihrem Empfinden auch nach dem Sexualverkehr noch leiten lassen dürfen, um zu beurteilen, ob das nun Gewalt gewesen ist oder ob das Einverständliche im Rückblick doch nicht einvernehmlich war.

Ohne Zweifel ist es nun jeder Frau freigestellt, eine einverständliche Annäherung und eine gemeinsame Nacht rückwirkend zu einem Akt gewaltsamer Sexualität umzuwerten. Dann nämlich, so die Logik, wenn das, was vorgefallen ist, ihr weniger Befriedigung als erwartet beschert hat, und wozu sie nie ihre Zustimmung gegeben hätte, wenn sie geahnt hätte, was da auf sie zukommt und das Wesentliche nicht eintreten würde – eben der Orgasmus. Damit wäre dann die Zustimmung nachträglich entzogen, was dem novellierten Strafgesetz entsprechend als Gewalttätigkeit einzustufen wäre. Große wie kleine Enttäuschungen lassen sich damit am Morgen danach oder in den folgenden Tagen zur Vergewaltigung umdeuten. Vor allem müssen Frauen nicht in selbstkritischer Manier ihre eigene Dummheit ertragen, welche sie dazu veranlasst hat, sich selbst den Risiken von fahrlässigem Sex durch eine schlechte Wahl – oder was immer – ausgesetzt zu haben.“ (…)

http://agensev.de/content/der-ritterliche-justizminister-als-galanter-retter-schwacher-frauen

 

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