„Nirgendwo gibt es unbegrenzte Aufnahmepflicht“

Von Michael Hesse
Der ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio spricht im Interview mit der FR über die Migration, Polarisierung und die Bedeutung einer toleranten Werteordnung.  –  Auszug:
„Der Westen ist herausgefordert durch Flüchtlinge oder Terrorismus. Sie sprechen von einer Strukturkrise. Was ist der Westen genau?
Die geographische Lage ist nicht das Entscheidende. Der westliche Lebensstil und das Gesellschaftsmodell lassen sich nicht geographisch verstehen. Sie fußen auf bestimmten Menschen- und Persönlichkeitsrechten, der Gleichheit von Mann und Frau, Demokratie, Rechtsstaat, soziale Ausrichtung, Marktwirtschaft, individuelle Freiheit. Diese Elemente, die wir in unserem Grundgesetz wie auch in jeder westlichen Verfassung finden, bilden das Ideenfundament des Westens, die auf der Aufklärung fußen. In gewisser Weise sind wir alle Kinder der Aufklärung. Die neuzeitliche Idee des Westens verbindet universelle Menschenrechte mit der Wirklichkeit eines geordneten Verfassungsstaats.“  (Hervorhebung GB)
Zum Interview:

http://www.fr-online.de/flucht-und-zuwanderung/fluechtlinge–nirgendwo-gibt-es-unbegrenzte-aufnahmepflicht-,24931854,33742936.html
und
Seehofer unterstellt Merkel „Herrschaft des Unrechts“:

Kommentar GB:
Mann und Frau sind nicht gleich und erst recht nicht identisch.
Das Grundgesetz spricht daher kluger- und richtigerweise nicht von der Gleichheit von Mann und Frau, sondern von ihrer Gleichberechtigung, und diese setzt logisch Verschiedenheit voraus.
Das ist ja gerade der springende Punkt dieses Artikels, dass nämlich alle Menschen als rechtlich gleiche, also als Gleichberechtigte dastehen. Niemand soll rechtlich gegenüber anderen privilegiert werden, auch nicht die Frauen gegenüber den Männern, wie es aber heutige Praxis ist. Sie ist verfassungswidrig.
Wer jetzt auf Art. 3 (2) Satz 2 verweist, dem sei gesagt, dass dieser Satz redundant ist, wenn er Gleichberechtigung meint, so wie er das tatsächlich sagt,  und dass er, so er Gleichstellung im Ergebnis und nicht Gleichberechtigung meint, wie das von manchen behauptet wird, verfassungswidrig ist.
Gleichstellung im Ergebnis läßt sich nicht mit Art. 3 GG rechtfertigen. Die einfache Gesetzgebung, die auf Gleichstellung im Ergebnis abstellt, steht insoweit im Widerspruch zu Art. 3 GG und bricht die Verfassung.
 
 
 
 

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