Von Ulrich Clauß
Es gibt einen grundlegenden Irrtum in der Asyldebatte
Die deutsche Migrationspolitik ist fehlgeleitet von einem historischen Schuldkomplex und problematischen politischen Vorstellungen.
Zum – sehr lesenswerten – Artikel:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article152311226/Es-gibt-einen-grundlegenden-Irrtum-in-der-Asyldebatte.html
Kommentar GB:
Kriegsflüchtlinge haben ein juristisches oder moralisches Recht auf Asyl, im aktuellen Fall bei Aleppo z. B. durch die Türkei, weil anders ihr Leben bedroht bleibt.
Und das soll – moralisch oder juristisch – nicht sein. Das ist der Sinn der Asylgewährung. Oder der sonstigen humanitären Hilfeleistung, etwa für die bedrohten und unversorgten Bewohner in belagerten syrischen Städten.
Aber die Kriegsflüchtlinge haben, wenn sie, z. B. von der Türkei, aufgenommen worden sind, keinerlei Recht, in ein Land ihrer Wahl einzuwandern. Einwanderung ist zwar möglich, aber nur nach den Regeln, die vom Einwanderungsland gesetzt werden. Einen Anspruch auf Einwanderung gibt es jedoch nicht, und ebenso ebenso wenig gibt es einen Anspruch auf Integration.
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