EU-Gipfel: Großbritannien darf Sozialleistungen für EU-Bürger kürzen

19. Februar 2016
„Regierungschefs einigen sich mit Premier Cameron auf ein Reformpaket Brüssel“ 
„Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich Freitagnacht mit dem britischen Premierminister David Cameron auf ein Paket an Reformmaßnahmen geeinigt, die Großbritannien weitere Sonderrechte einräumen. So wird London gewisse Sozialleistungen wie der Kinderbeihilfe, die den im Land arbeitende EU-Ausländern zustehen, einschränken können. Solche Maßnahmen werden zeitlich befristet und müssen von der EU-Kommission und den Partnern genehmigt werden, sofern mit einer „Notlage“ des Sozialsystems begründet. Ein Vetorecht bei der Finanzpolitik der Eurozone bekam Cameron nicht. Dafür sollen nationale Parlamente bei Reformen mehr mitreden dürfen. Großbritannien muss sich auch nicht an der immer engeren Integration beteiligen. Die Einigung macht den Weg frei für ein Referendum über einen EU-Verbleib des Landes im Juni.“ (…)
Zum Artikel:

http://derstandard.at/2000031472998/EU-Gipfel-einigt-sich-auf-Deal-mit-Grossbritannien
Kommentar GB:
Soziale Sicherungssysteme und die Infrastruktur sind in der Vergangenheit überall auf nationaler Ebene begründet und finanziert worden. Wenn die EU-Regeln jedoch das ermöglichen, was „Trittbrettfahrerei“ oder „Schwarzfahren“ oder „Einwanderung in soziale Sicherungssysteme“ genannt werden könnte, dann darf man sich über Widerstände nicht wundern. Denn es handelt sich gleichsam um eine ungeplante Umverteilung, die sich daraus ergibt, dass sich innereuropäische Migranten ökonomisch rational verhalten. Es geht eben nicht an, dass national konzipierte und finanzierte Systeme plötzlich für etwas genutzt werden, wofür sie nie konzipiert worden sind. Das zerstört sie, und wer das verhindern will, der leistet Widerstand dagegen. Diejenigen, die Leistungen beanspruchen, müssen sich zugleich an der Finanzierung beteiligen.
 
 
 
 
 

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