Leihmutterschaft

„Schwules Paar zieht wegen Diskriminierung vor Gerichtshof für Menschenrechte“

„Zwei Schweizer klagen in Straßburg, damit beide als Vater ihres mit Hilfe einer Leihmutter zur Welt gekommenen Sohnes anerkannt werden.“
„Ein homosexuelles Männerpaar aus der Schweiz will mit Hilfe einer Klage vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erreichen, dass beide als Vater eines Kindes anerkannt werden, das sie in den USA per Leihmutter austragen ließen.
Das Schweizer Bundesgericht hatte im Mai knapp entschieden, dass nur einer der Männer, der Samenspender, in das Personenstandsregister eingetragen werden darf (queer.de berichtete). Gegen diese Entscheidung hat das Paar nun Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht – wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben sowie wegen Diskriminierung.“
Zum Artikel:
http://www.queer.de/detail.php?article_id=25168

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