Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Redefreiheit für Gegner der Abtreibung

Von

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügt deutsche Urteile, die Abtreibungsgegnern Demonstrationen vor Abtreibungskliniken verbieten.“

„Die Urteile gegen einen deutschen Abtreibungsgegner, der Ärzte, die solche Eingriffe vornehmen, auf Flugblättern mit dem Holocaust in Verbindung gebracht hat, verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag, die Bundesrepublik müsse einen 64 Jahre alten Mann aus Baden-Württemberg mit rund 14 000 Euro entschädigen, die dieser für die Gerichtsverfahren gegen sich zahlen musste. Die hiesige Justiz hatte ihm untersagt, Flugblätter gegen Abtreibung zu verteilen und Namen behandelnder Ärzte aus seiner Webseite „babycaust.de“ zu veröffentlichen. Der EGMR stellte nun eine Verletzung von Artikel zehn der Menschenrechtskonvention fest, der Meinungsfreiheit.“

Zum Artikel:

http://www.tagesspiegel.de/politik/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr-redefreiheit-fuer-gegner-der-abtreibung/12645400.html

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