Jeder darf wandern, wohin er möchte. Aber niemand ist verpflichtet, ihn bei sich aufzunehmen. Zwei Freiheitsrechte prallen aufeinander. Eine Reflexion. 13.11.2015, von Rainer Hank: Auszüge: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen“, heißt es im Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948. Migration war damals, unmittelbar nach…
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