Verfassungsrechtler: Asylrecht kennt Obergrenze

„Die Aussage, das Asylrecht kenne keine Obergrenze, stimmt einfach nicht. Darauf hat Verfassungsrechtler Rupert Scholz hingewiesen.
Er nennt 10 Punkte, in denen unter anderem die Kanzlerin irrt.“

„Kennt das Asylrecht wirklich keine Obergrenze, wie Bundeskanzlerin Merkel und andere Politiker meinen, die die Zuwanderung ungesteuert geschehen lassen wollen? Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz ist da anderer Meinung. Er sagt, dass diese Behauptung irrig ist und die Verantwortlichen allenfalls davon abhält, das aktuelle Problem zu lösen.
Scholz nennt 10 Grundsätze des seit 1993 geltenden Asylrechts.

  1. Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht, sondern bietet Schutz vor politischer Verfolgung, mehr nicht.
  2. Alle Staaten der EU haben das Recht, Grenzkontrollen einzuführen. Auch die Schengen-Mitgliedsstaaten dürfen Grenzkontrollen einführen, wenn die aktuelle Lage das gebietet.
  3. Die nationale Identität und den Verfassungsstaat zu schützen, ist zulässig. Man kann von Zuwanderern erwarten, dass sie sich an die Rechtsordnung des Landes halten; wer das nicht will, hat auch keinen Anspruch auf Asyl.
  4. Das Asylrecht ist ein Grundrecht, aber es steht nicht über anderen Grundrechten. Da es nicht der so genannten Ewigkeitsgarantie unterliegt, kann es auch eingeschränkt werden.
  5. Das Asylrecht ist dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip nachgeordnet und kann ihren Erfordernissen entsprechend angepasst werden.
  6. Deshalb kann der Gesetzgeber sehr wohl Obergrenzen festlegen.
  7. Wer Asyl erhalten will, muss sich an die Gesetze halten. Dazu gehört auch das Asylverfahrensgesetz, das eine Registrierungspflicht enthält.
  8. Das gegenwärtige Recht auf Familiennachzug ist kein Ausfluss des Asylrechts und muss daher schnellstmöglich eingeschränkt werden.
  9. Die Abschiebung von Asylsuchenden aus so genannten sicheren Drittstaaten ist zulässig. Alle Länder der EU können als sichere Drittstaaten angesehen werden.
  10. Transitzonen dürfen eingerichtet werden, wenn sie dazu beitragen, die Rechtsordnung in Deutschland aufrechtzuerhalten.“

Quelle:


http://www.freiewelt.net/nachricht/verfassungsrechtler-asylrecht-kennt-obergrenze-10064163/

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