Parteienkrise: Undemokratische Männerbenachteiligung

Von Alexander Ulfig

„Die Frauenquote widerspricht der Willensbildung von unten nach oben. Sie steht im Gegensatz zur gleichwertigen Behandlung der Parteimitglieder. Bei SPD und Grünen bedeutet sie de facto eine Diskriminierung von Männern und eine Bevorzugung von Frauen, meint Alexander Ulfig.“
„Die innere Ordnung der Parteien muss in Deutschland demokratischen Grundsätzen entsprechen. Demnach sollten Parteimitglieder gleichberechtigt an der Willensbildung der jeweiligen Partei beteiligt sein. Die Verletzung dieser als „innerparteiliche Demokratie“ bezeichneten Praxis öffnet der Lobby- und Klientelpolitik Tür und Tor.
Im ersten Schritt werde ich die Kernelemente der innerparteilichen Demokratie schildern. Im zweiten Schritt möchte ich einen Verstoß gegen die innerparteiliche Demokratie am Beispiel der Frauenquote in der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen demonstrieren. Schließlich werde ich einige Vorschläge zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie unterbreiten, denn nur durch ihre Stärkung kann der Lobby- und Klientelpolitik in den deutschen Parteien ein Riegel vorgeschoben werden.

Innerparteiliche Demokratie

Den politischen Parteien kommt bei der Stärkung der Demokratie eine besondere Rolle zu. Sie sind die Keimzellen der Demokratie. Die Rolle der Parteien wird im Grundgesetz festgelegt. Der erste Satz des Artikels 21 des Grundgesetzes besagt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ [1] Auch die innere Ordnung einer Partei soll demokratischen Grundsätzen folgen und zur demokratischen Willensbildung des Volkes beitragen. Dem Volk wird „durch das Medium der Parteien“ eine Mitwirkung am Regieren gewährt. [2] Die Parteimitglieder leiten ihre politischen Vorstellungen an die Amts- und Mandatsträger weiter, diese wiederum tragen die Vorstellungen in die Parlamente.
Politische Parteien in Deutschland bezeichnen sich als „demokratisch“. „Innerparteiliche Demokratie“ bedeutet im engeren Sinne des Wortes die Realisierung von demokratischen Normen, in erster Linie „eine in freien Wahlen und Abstimmungen erfolgte Bildung des Parteiwillens durch Mitglieder […]“. [3] Über die Form der innerparteilichen Demokratie entscheiden die einzelnen Parteien. Allerdings wird ein gesetzlicher Rahmen für die innerparteiliche Demokratie durch das Grundgesetz vorgegeben. Entscheidend ist der dritte Satz des Artikels 21 des Grundgesetzes: „Ihre [der Parteien, A.U.] innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ [4] Das Bundesverfassungsgericht nennt zwei „ganz elementare Anforderungen“ an die Parteien: Erstens sollen Entscheidungsprozesse von unten nach oben verlaufen, zweitens soll die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Parteimitglieder gewährleistet werden. [5]“
Zum weiteren Artikel:
http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/0002317

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