Mansfelder kann nicht Gleichstellungsbeauftragte werden

Ungewöhnliche Klage beim Verfassungsgericht

Von Kai Gauselmann
„Jede Kommune muss laut einem Gesetz eine Gleichstellungsbeauftrage beschäftigen. Das Frauenförderungsgesetz schreibt vor, dass nur Frauen diese Stelle einnehmen können. Ein Mansfelder fühlt sich diskriminiert und zieht vor das Verfassungsgericht.Ungewöhnliche Klage beim Verfassungsgericht: Mansfelder kann nicht Gleichstellungsbeauftragte werden | Mitteldeutschland – Mitteldeutsche Zeitung – Lesen Sie mehr auf:


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Kommentar GB:
Der Kläger könnte doch mit Berufung auf die Gender Studies argumentieren, sein soziales Geschlecht – „gender“ – sei weiblich. Nach dem Stand der „Gender-Wissenschaft“ ist das ohne weiteres möglich. Denn dort wird ja vehement gegen „biologistische“ Sichtweisen gestritten.
Würde das Gericht dies anerkennen, dann gäbe es keinen Grund, den Kläger nicht zu berufen. Die Gender Studies hätten damit eine erste Anerkennung vor Gericht gefunden.
Wenn nicht, dann hätten sich die Gender Studies  mit ihren Ergebnissen als nicht gerichtsfest erwiesen: ein Präzendenzfall.
Abgesehen hiervon könnte das Gericht auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Dann würde es besonders interessant.
 
 
 

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