Von Gerd Riedmeier
„Im Frühjahr 1985 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland das 7. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin verpflichtet Artikel 5 des Protokolls die unterzeichnenden Staaten zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Ehegatten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in ihren Beziehungen zu ihren Kindern – während einer Ehe ebenso wie nach Auflösung der Ehe.“
Zum Artikel:
http://cuncti.net/geschlechterdebatte/839-gleichstellung-30-jahre-europaeische-menschenrechtskonvention
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