Gleichstellungsgesetz: Gutachter verreißen Gesetzentwurf zur Frauenquote

von Dietrich Creutzburg und Joachim Jahn, Berlin
“ „Verfassungswidrig“ und „technisch schlecht“ – so urteilen Experten, die der Bundestag beauftragt hat.
Sie befürchten Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen bei der Stellenbesetzung.
Auch eine neue Männerquote weckt Zweifel.“  – 
Zum Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gutachter-verreissen-gesetzentwurf-zur-frauenquote-13443363.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
und hier die Stellungnahmen im Deutschen Bundestag:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a13/anhoerungen/stellungnahmen_inhalt/360606
Kommentar GB:
ES GIBT IM GRUNDGESETZ KEINEN GLEICHSTELLUNGSAUFTRAG!
INSBESONDERE N I C H T  IM ARTIKEL 3 (2) Satz 2:

Die Gleichstellungspolitik ist m. E. insgesamt verfassungswidrig, einschließlich sämtlicher ´Einfacher Gesetze´, die sich auf einen angeblichen Geichstellungsauftrag beziehen.
Eine Klage hiergegen ist zwar überfällig. Unklar ist aber, ob auf das BVerfG überhaupt noch Verlaß ist.
Jedenfalls bestehen diesbezüglich begründete Bedenken.
http://www.huffingtonpost.de/guenter-buchholz/warum-die-frauenquote-maenner-diskriminiert_b_5989244.html
und diesem Beitrag
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kommentar-zur-frauenquote-notklausel-noetig-13445322.html
in dem der Autor zwar erklärt, dass er die Frauenquote mit Fug und Recht für Unfug hält, aber dann absurderweise eine Notklausel fordert, anstatt die Verfassungswidrigkeit des ganzen Gesetzes offen zu benennen.  So weit scheint der Mut nicht zu reichen. Und dieser Mangel an Mut, keineswegs nur in diesem Einzelfall, er ist unser aller Problem.
 
 
 

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