Von Bettina Röhl:
„Die Genderei bringt teure Reibungsverluste in die Gesellschaft hinein, aber sie ist nun einmal geltendes Gesetz. Dank der Tatsache, dass Gender ein Diktat aus Europa war, wurde die Einführung im Parlament nicht angemessen diskutiert. Was ist ein Geschlecht? Diese einfache Frage klammert das Genderrecht aus.“ – Auszug:
„Es gibt gewiss viele Gesetze, die mit kleinen Widersprüchlichkeiten ein herrliches grundgesetzkonformes Leben führen. Wenn aber der innere Widerspruch systemimmanent, ja systemrelevant ist, und das betroffene Gesetzesgebilde keinen logischen Anfang und kein logisches Ende hat und obendrein die Interessen winziger Minderheiten gar nicht geschützt werden, sondern als Dominanz gegenüber der erdrückenden Mehrheit angelegt sind, dann darf man getrost die Verfassungskonformität des Genderrechtes bezweifeln. Verfassungswidrige Gesetze sind nichtig und das Bundesverfassungsgericht, das allerdings nur auf Antrag der betroffenen Staatsorgane oder aufgrund einer Verfassungsbeschwerde eines Bürgers tätig werden kann, ist aufgerufen, dem Spuk ein Ende zu setzen.“ (…)
„Das Genderrecht enthält erklärtermaßen Unrecht, in dem es zur Herstellung irgendeiner höheren fiktiven Gerechtigkeit, die offenbar nie zu erreichen ist, eine für vorübergehend erklärte Benachteiligung von Jungs und Männern normiert mit dem erklärten Ziel den Mann zu domestizieren. So wird es ganz offen von den befassten Bundes-und Landesministerien propagiert. In dieser Benachteiligung der männlichen Seite der Menschheit geht zugleich ein Nachteil für die Wirtschaft einher, die sich nicht mehr nach den Besten umsehen kann, sondern nach Gendergesichtspunkten einstellen muss. Dies führt im Einzelfall dazu, dass der Laden mit weniger Qualifikation geschmissen werden muss. Oder es führt im Ergebnis dazu, dass die Wirtschaft leistungsstarke Fachkräfte aus dem Ausland anwirbt, die das Wort Gender in ihrem Leben noch nicht gehört haben.“ (…)
„Wem dies nun trotzallem als Nun-plus-Ultra der Zukunftsgestaltung erscheint, stößt automatisch auf das nächste unlösbare Problem, nämlich darauf, das Gender Mainstreaming durch und durch undemokratisch ist. Es werden nämlich nicht die legitimen Interessen verschwindender Minderheiten geschützt, sondern im Gegenteil, Gender Mainstreaming ist auf eine regelrechte Beherrschung der erdrückenden Mehrheit angelegt.“
Zum Artikel:
http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/bettina-roehl-direkt-60-geschlechter-fuer-die-wirtschaft/
Kommentar GB:
Das Grundgesetz kennt den Begriff der Gleichberechtigung, nicht aber einen Gleichstellungsauftrag, insbesondere nicht im Art. 3 (2) Satz 2.
Daher hat kein einfaches Gesetz, das sich auf einen angeblichen Gleichstellungsauftrag beruft, zum Beispiel: das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG), ein Fundament in der Verfassung.
„Verfassungswidrige Gesetze sind nichtig“ (Röhl).