Von Günter Buchholz
„Jutta Limbach hat unter dem Titel „Endlich halbe halbe!“ einen Artikel zur Gleichstellungspolitik geschrieben, der bei mir Erstaunen ausgelöst hat.
Denn Jutta Limbach ist eine habilitierte Juristin mit SPD-Parteikarriere, die sie bis in die Ämter der Vizepräsidentin und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts führte. Daher erwartet der Leser eine qualifizierte juristische Argumentation zum Thema. Was aber schreibt sie hier?
Bereits der Titel des Artikels: „Endlich halbe halbe“ offenbart ein ökonomisches und politisches Verteilungsargument, das, wie sie ohne weitere Begründung meint, durch Art. 3 (2) Satz 2 des Grundgesetzes (siehe unten) gedeckt sei. Im Fortgang des Artikels offenbart sich eine ideologische Weltsicht, die zwischen „den Männern“ und „den Frauen“ unterscheidet. Ich habe diese Weltsicht als feministische Dichotomie benannt und kritisiert.
Diese Weltsicht ist falsch, weil es diese beiden behaupteten Kollektive nicht gibt: beide sind fiktiv.“ –
http://www.huffingtonpost.de/guenter-buchholz/warum-die-frauenquote-maenner-diskriminiert_b_5989244.html
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