Pilot darf nicht zum Tragen einer Mütze verpflichtet werden

Von Ulrich Grund
„In dritter Instanz entscheidet das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt: Die Lufthansa darf ihre Piloten nicht zum Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen verpflichten. Die Bundesrichter sehen in den Lufthansa-Argumenten keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern. (Az. 1 AZR 1083/12)“ – Zum Artikel:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/urteil-am-bundesarbeitsgericht-in-erfurt-pilot-darf-nicht-zum-tragen-einer-muetze-verpflichtet-werden-1.2154129

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