Leserbrief Dr. Kraußer / MANNdat e. V. / an Frau Niejahr / ZEIT /

Sehr geehrte Frau Niejahr,
ich möchte in meiner Funktion als Erster Vorsitzender von MANNdat e.V. auf Ihre Berichterstattung zur Frauenquote (Ausgabe Nr. 42 v. 9.10.14) Stellung beziehen.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass in Publikationen von MANNdat nicht wie in Ihrem Artikel suggeriert von Schreckschrauben, die keinen abbekommen oder Familien zerstören die Rede ist. Auch aus dem Forum von MANNdat dürften solche Äußerungen nicht zu entnehmen sein. Andernfalls bitte ich um Beleg der Fundstelle per Link.
Zu der Aufreihung von Argumenten gegen eine gesetzliche Frauenquote kann ich die folgenden Punkte beisteuern:
* Laut Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Dagegen verstoßen Geschlechterquoten. Jede Quote ist eine systematische Benachteiligung derer, die nicht unter die Quote fallen.
* Laut Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Auch dagegen verstoßen Geschlechterquoten. Sie beschränken die Möglichkeiten der Berufsausübung durch Verknüpfung mit einem sachfremden Persönlichkeitsmerkmal.
* Geschlechterquoten sind zudem nicht mit Artikel 14, Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar. Dieser garantiert das Eigentum und damit die unternehmerische Entscheidungsfreiheit auch in Bezug auf die Beschäftigung von Mitarbeitern.
* Geschlechterquoten sind aus den vorgenannten Gründen auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unionsrechtlich unzulässig. Der Europäische Gerichtshof hat schon mehrfach mitgliedstaatliche Quotenregelungen als unzulässige Diskriminierung verworfen. Da das Diskriminierungsverbot zum Primärrecht der Union gehört, kann sich auch die EU-Kommission hierüber nicht darüber hinwegsetzen. Artikel 23 der EU-Grundrechte-Charta gebietet die rechtliche Gleichheit von Mann und Frau.
* Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und der Leistungsfähigkeit anderer Bereiche ist es unabdingbar, Positionen ausschließlich nach Leistung zu besetzen.
* Das zur Legitimation von Geschlechterquoten angeführte Ziel der Veränderung von Rollenmodellen ist nicht stichhaltig. Es würden privilegierte Rollen entstehen, dergestalt, dass beruflicher Erfolg aufgrund eines zufälligen Persönlichkeitsmerkmals beansprucht werden kann. Auf die negativen Erfahrungen in Norwegen mit den dort so genannten „goldenen Röcken“ (Ämterhäufung bei Quotenfrauen) sei verwiesen.
* Geschlechterquoten zur Herbeiführung eines höheren Frauenanteils in Spitzenpositionen basieren auch auf der Annahme, Frauen könnten diese nicht ohne besondere Förderung erreichen. Insofern sind sie frauenfeindlich, da sie eine verminderte Leistungsfähigkeit der Frauen unterstellen.
* Geschlechterquoten zur Herbeiführung eines höheren Frauenanteils in Spitzenpositionen basieren aber auch auf der Annahme, Frauen werden durch gezielt Männer am beruflichen Aufstieg gehindert („gläserne Decke“). Insofern sind sie männerfeindlich.
Befürworter von Geschlechterquoten verkennen, dass Frauen mehr als Männer Wert auf eine ausgewogene Balance von Beruf und Familie bzw. Freizeit legen. Disparate Geschlechteranteile in beruflichen Positionen sind auch Folge unterschiedlicher Präferenzen.
* Befürworter von Geschlechterquoten nehmen nur bestimmte, eng begrenzte Ausschnitte der Berufswelt wie Aufsichtsrats- oder Vorstandsposten von Dax-Konzernen in den Blick. Das ist nur ein verschwindend geringer Anteil in der Berufswelt. In vielen nachteiligen Berufsfeldern sind Männer überrepräsentiert. I.d.R. sind Berufe, die von Lärm, Schmutz und anderen widrigen äußeren Einflüssen geprägt sind, männerdominiert. Von einer Benachteiligung der Frauen in der Berufswelt insgesamt kann nicht gesprochen werden.
* Befürworter von Geschlechterquoten übersehen zudem den Zusammenhang von Partnerwahl und Beruf. Frauen wählen den Partner sehr viel häufiger als Männer nach sozialem Status, was im Erfolgsfall die Notwendigkeit zur beruflichen Existenzsicherung weniger dringlich macht.
* Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa in Gestalt mangelnder Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung, wirken in die Zukunft, da in der Lebensgestaltung einmal etablierte Lebensmodelle nicht ohne Weiteres mehr veränderbar sind. Die diesbezüglichen Versäumnisse der Vergangenheit tragen zum heutigen Ungleichgewicht der Geschlechter in der Berufswelt bei. Der heute statt findende Ausbau der Kindertagesbetreuung wird aber auch erst in der Zukunft ausgleichend wirksam werden. Es macht keinen Sinn, dem heute mit Zwangsmaßnahmen vorgreifen zu wollen.
Es ist zu begrüßen, dass sich Die Zeit in ihrer Berichterstattung zunehmend mit der Darstellung männlicher Sichtweisen zur Gleichberechtigung der Geschlechter befasst. Man wird der Männerrechtsbewegung jedoch nicht gerecht, wenn MANNdat den Lesern nur als Objekt zur Dämonisierung vorgestellt wird. MANNdat hat sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen und Sichtweisen von Jungen und Männern in den Diskurs einzubringen. MANNdat ist parteipolitisch ungebunden und weltanschaulich neutral. Unsere Mitglieder sind ehrenamtlich engagiert. Sie finden auf unserer Internetpräsenz zahlreiche sachlich fundierte Beiträge.  —
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Kraußer
MANNdat e.V.
– Geschlechterpolitische Initiative –
Quelle:

http://www.forum-maennerrechte.de/index.php?id=13169

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