Von Maximilian Steinbeis – Auszug:
„Seit 2011 verlangt das Standesamt immerhin nicht mehr, sich unters Skalpell zu legen und sich die Geschlechtsorgane chirurgisch umformen zu lassen, um empfundene und rechtlich zugewiesene geschlechtliche Identität miteinander in Deckung bringen zu können. Das haben wir nicht der Einsicht des Gesetzgebers zu verdanken (nominell steht das immer noch so im Gesetz), sondern dem BVerfG, das in seinem jüngsten von vielen, vielen Urteilen zum Transsexuellengesetz zu dem Schluss kam, dass einem solch massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit kein so richtig zwingender Rechtfertigungsgrund gegenübersteht.“ – Zum Artikel:
http://www.verfassungsblog.de/mann-oder-frau-keine-frage-fuer-experten/#.VBVWQhZex6c
Kommentar GB:
Könnten Männer im Zuge eines Bewerbungsverfahrens um eine Professur rechtswirksam schlicht behaupten, eine Frau zu sein, um infolgedessen an den Bevorzugungen des Professorinnenprogramms teilzuhaben? Offenbar ja. Das wäre immerhin eine Art von ausgleichender Gerechtigkeit. Ich bin gespannt, ob es einen solchen Fall je wirklich geben wird. Man soll ja nie nie sagen. Aber die Widersprüche und Paradoxien, in die sich das BVerfG da selbstverantwortlich verstrickt hat, die, das muß ich sagen, die gönne ich ihm. Das mag noch lustig werden: Stoff für Kabarettisten.
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