Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten

„Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen sind laut Bundesarbeitsgericht zu neutralem Verhalten verpflichtet.
Die Klage einer Muslimin ist damit noch nicht vom Tisch.“  –  
http://www.zeit.de/karriere/2014-09/bundesarbeitsgericht-kopftuch-kirchen-arbeitsrecht
Kommentar GB:
Es geht mir hier nicht um arbeitsrechtliche Fragen. Sondern um etwas anderes. Dazu muß man sich folgendes vergegenwärtigen:
Geklagt hat eine 36-jährige Muslimin aus Bochum, die viele Jahre an einem Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft als Krankenschwester gearbeitet hat. Kurz vor der Geburt ihres Kindes beschloss sie, künftig ein Kopftuch zu tragen. So kehrte sie nach einer längeren Pause aufgrund von Elternzeit und Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurück. Die Klinik stellte sie daraufhin im Jahr 2010 frei. Nun fordert die Frau ihren seitdem ausstehenden Lohn ein.“  (…)
„Die Krankenschwester pocht auf ihre Glaubensfreiheit. „Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass wir sagen: Die Religionsfreiheit der Klägerin überwiegt hier das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers“, sagt ihr Anwalt. Die Frau war persönlich vor Gericht entschieden und verteidigte ihr Kopftuch: „Es sollte die weiblichen Reize bedecken“, sagte die Frau. Auch habe sie dem Krankenhaus das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne.
Die Klinik argumentiert, aufgrund ihrer konfessionellen Ausrichtung könne sie der Frau das Tragen des Kopftuchs untersagen. Von ihren nicht christlichen Mitarbeitern verlangt die Klinik im Dienst Neutralität. „Sie dürfen sich nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen“, sagte der Anwalt der Klinik. Die Klägerin müsse alles unterlassen, was als Meinungskundgebung angesehen werden könne, die sich gegen die Evangelische Kirche richtet.“ (Hervorhebungen: GB)
Eine Muslima, die jahrelang ohne Kopftuch gearbeitet hat, beruft sich also plötzlich auf die Religionsfreiheit, um das Tragen eines Kopftuches – hier ein religiöse Symbol – gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
Erste Frage:  Kann das Kopftuch als religiöses Symbol theologisch überhaupt begründet werden, und wenn ja, wie? Oder handelt sich lediglich um einen B r a u c h? Wenn nicht, müßte es dann nicht eine theologische P f l i c h t zum Kopftuch geben? Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Zweite Frage: Wieso kann eine solche religiös-demonstrative Entscheidung überhaupt eine bloß subjektive willkürliche individuelle Entscheidung sein? Wäre es nur ein Brauch, dann entfiele diese Frage, aber dann entfiele auch die Möglichkeit, sich auf die Religionsfreiheit zu berufen.
Dritte Frage: Wer oder was motivierte diese Frau eigentlich, zu einem beliebigen Zeitpunkt wegen eines religiösen Symbols (Kopftuchs) sogar vor Gericht zu ziehen, auf das sie zuvor jahrelang verzichtet hat? Kann man das anders deuten denn als einen Akt bewusster Nicht-Integration? Wenn ja, aus welchem Motiv heraus? Das Motiv, dass sie selbst oben angegeben hat, das leuchtet wohl niemandem ein, zumal es in früheren Jahren offensichtlich keine praktische Rolle gespielt hat. Es wirkt, als wäre es ein Vorwand, der etwas anderes bemänteln soll. Das Kopftuch als solches ist klarerweise eine völlige Belanglosigkeit, aber als religiöses Symbol, das mit einer unaufgedeckten Motivation plötzlich eingesetzt wird, ist es das eben nicht. Das heißt: es geht im Grunde gar nicht um das Kopftuch, sondern es geht um das, was das Tragen dieses Kopftuchs bedeutet und was es bedeuten soll, insbesondere, wenn deswegen sogar geklagt wird.
Warum ist das Kopftuch plötzlich so wichtig, dass die Frau glaubt, darauf selbst dann nicht verzichten zu können, wenn sie damit ihr Arbeitsverhältnis gefährdet? Soll damit ausgedrückt werden: ich, die ein Kopftuch trage, befinde mich in dieser westlich geprägten Gesellschaft im religiösen und politischen Widerstand? Ich demonstriere deshalb meinen Willen zum Anderssein?  Sogar mit einer Klage? Das ist es nach meiner Vermutung, worauf das alles hinausläuft: auf gescheiterte Integration nämlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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