Von Michael Jäger
„1994
Vor 20 Jahren fällt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein folgenschweres Urteil: Out-of-area-Einsätze der Bundeswehr sind mit dem Grundgesetz vereinbar.“
„Er war ganz auf die militärpolitische Wende zugeschnitten, der Begriff Out-of-area-Einsatz, den damals zunächst nur die Unionsparteien anstrebten und der durch das Urteil vom 12. Juli 1994 entscheidend befördert wurde. Gemeint war die area der NATO-Staaten, die Frage war also, ob die Bundeswehr noch jenseits derselben – das hieß damals konkret: im zerfallenden Jugoslawien und in Somalia – zum Einsatz gelangen durfte.“ – Zum Artikel:
https://www.freitag.de/autoren/michael-jaeger/der-suendenfall-1
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