Von Heribert Prantl "Frauen sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern." So steht es in den Gleichstellungsgesetzen, Gleichberechtigungsgesetzen und den Chancengleichheitsgesetzen, die es in Deutschland seit den frühen Neunzigerjahren gibt. Die Formulierung, dass Frauen "bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" bevorzugt befördert werden, klingt gut, funktioniert aber nicht. Jahrzehnte nach…
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