Samenspende und Vaterrechte

„“Mütter sind biologischem Vater gegenüber zur Auskunft über persönliche Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verpflichtet.“
„Auskunftsverlangen ist nicht als schikanöses Verhalten anzusehen und widerspricht nicht dem Kindeswohl.“  –  Zu Artikel:

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_13-WF-2214_Samenspende-und-Vaterrechte-Muetter-sind-biologischem-Vater-gegenueber-zur-Auskunft-ueber-persoenliche-Verhaeltnisse-des-gemeinsamen-Kindes-verpflichtet.news18217.htm

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