„Bestehende Uneinigekit zwischen den Beteiligten begründet Wiederholungsgefahr.“
„Die bei drei Stellungsbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium entschieden.“
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-5-K-5012VG-5-K-14112-und-VG-5-K-41212_Besetzungspraxis-im-Bundesfamilienministerium-hat-Rechte-der-Gleichstellungsbeauftragten-verletzt.news18187.htm
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