Von Günter Buchholz – Auszug:
„Ich staune immer wieder über solchen Unsinn. Denn es handelt sich – auch hier – um einen sehr sehr häufigen Denkfehler. Er besteht darin, dass eine statistische Größe als Begründung einer Benachteilung gewertet wird.
Eine Benachteiligung gibt es aber tatsächlich nur dann, wenn es nachweisbare systematische personalpolitsche Ursachen gibt, zum Beispiel in Gestalt selektiver Auswahlprozesse zu Lasten bestimmter Personen oder Gruppen, die dann in der Folge eine statistische Unterrepäsentanz bewirken, wenn also gezeigt werden kann, wer wen auf welche Art und Weise konkret ungleich behandelt und dadurch benachteiligt. Im vorliegenden Fall sind das offensichtlich Angehörige des männlichen Geschlechts.
Statistische Ungleichheiten, auf die immer wieder Bezug genommen wird, sagen für sich überhaupt n i c h t s über eine mögliche Benachteiligung aus. Deshalb helfen dem Gericht hier keinerlei statistische Daten irgendwie weiter. Sie sind vielmehr ebenso irrelevant wie die Begründung der taz mit Blick auf § 5 AGG im Ansatz falsch und unbegründet ist. Systematische diskriminierende Ursachen sind auf gesellschaftlicher Ebene überhaupt nicht nachgewiesen, und zwar weder theoretisch noch empirisch. Sie werden lediglich ideologisch unterstellt und als Tatsache lediglich behauptet. Aber noch so viele statistische Daten sind in diesem Zusammenhang völlig sinn- und nutzlos.
Und weil statistische Ungleichheiten nichts über Diskriminierungen aussagen, können sie auch keine sinnvolle politische Zielgröße sein. Sinnvoll ist alleine, konkrete Diskriminierungsentscheidungen zu verhindern.
Das Problem besteht darin, dass der Denkfehler nicht als Denkfehler begriffen wird, weil er massenhaft begangen wird. Aber das ändert nichts an seiner Fehlerhaftigkeit.“
http://cuncti.net/streitbar/702-denkfehler
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