Von Bettina Röhl
„Toleranz ist keine Einbahnstraße. Jede sexuelle Minderheit darf sie von der Mehrheit erwarten, aber auch die Mehrheit hat einen Anspruch auf Akzeptanz durch die Minderheiten.“ – Ein Auszug (S. 5) diese hervorragenden, sehr informativen Beitrages:
„Gender ist ein radikal-feministischer Irrweg
Die Gendergesetzgebung, die aus der EU kommend in der Bundesrepublik implementiert wurde, ist eine radikal-feministische Kampfstrategie. Die Behauptung, es gäbe keine biologischen Geschlechter und die Diskreditierung des biologischen Geschlechtes durch den Kampfbegriff „gesetzliches Geschlecht“, die Erfindung des sogenannten „sozialen Geschlechtes“, besser vieler sozialer Geschlechter, sind die zentralen Bestandteile der sogenannten Gender-Theorie. Nach dieser Theorie gibt es Männer und Frauen gleichsam nur als optische Täuschung. Alle Menschen würden im Prinzip gleichen Geschlechtes geboren. Die Fiktion von Mann und Frau sei aus tradierten, gesellschaftlichen Zuweisungen entstanden und jederzeit änderbar. Und der Gegner der Gender-Theoretiker ist unbestreitbar ein doppelter, nämlich der Heterosexuelle und vor allem der Mann.
Die Fiktion der Gender-Bewegung, die die Feministen, die Lesben, die Schwulen, die Bisexuellen, die Transsexuellen und die Transgender und die Intersexuellen und viele weitere Verästelungen höchst artifiziell unter einem Dach vereinigt, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die genannten Untergruppierungen tatsächlich nichts miteinander zu tun haben. Hierzu hat der Transsexuelle Dr. Walter Greiner den hier zitierten sehr lesenswerten Beitrag verfasst. Er verwahrt sich gegen die Vertretung seiner Interessen durch die Feministen.
In der Tat: Es gibt die Gender-Gemeinschaft nicht. Es gibt nur strategische Allianzen, Kampfgemeinschaften.
Gender tritt auf eine höchst unqualifizierte Weise an, die Realität und die tradierte Wahrnehmung der Realität auf den Kopf zu stellen und ist nicht in der Lage dafür eine logische wissenschaftliche Begründung zu liefern. Doch solange die Gender-Theoretiker weder qualifiziert noch legitimiert in die Intimsphäre der Menschen eingreifen wollen, ist dieser Eingriff rechtswidrig. Da der Gender-Eingriff via Bildungsplan in die von der Verfassung besonders geschützte Intimsphäre der Kinder durch nichts zu rechtfertigen ist, bedarf es dringend der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Gender-Gesetzgebung mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar ist. Die deutsche Bildungspolitik, die jetzt beispielhaft an dem Bildungsplan in Baden-Württemberg sichtbar wird, ist ein in Wahrheit radikal-extremistischer Irrweg. Sexualität im Rahmen der Gesetze gelebt hat übrigens mit Moral nichts zu tun. Deswegen ist auch die Formulierung einiger Kritiker, dass der Bildungsplan in Baden-Württemberg „moralische Umerziehung“ sei, sachirrig.
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