Bayerischer Justizskandal: Gustl Mollath kommt frei

„Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er – so das damalige Urteil – seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau bei der HypoVereinsbank aufgedeckt habe.
Ein entscheidender Punkt in den Wiederaufnahmeanträgen war ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths inzwischen von ihm geschiedene Frau Misshandlungen durch ihren Mann nachweisen wollte. Das Attest stammte nicht von der Ärztin, die auf Briefkopf und Stempel zu lesen war, sondern von einem approbierten Arzt, der „i.V.“ (in Vertretung) unterschrieben hatte. Im Gegensatz zum Landgericht Regensburg hält das OLG Nürnberg diese Urkunde im juristischen Sinne für „unecht“. Damit liegt nach Paragraph 359 Nr. 1 der Strafprozessordnung (StPO) ein zulässiger Wiederaufnahmegrund vor, so das OLG.“ – Weiterlesen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-mollath-gericht-ordnet-wiederaufnahme-des-verfahrens-an-a-915058.html
http://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-mollath-in-freiheit-der-erste-tag-im-neuen-leben-1.1740722
http://www.sueddeutsche.de/bayern/presseschau-zum-fall-mollath-das-kennt-man-nur-aus-diktaturen-oder-kafka-romanen-1.1740759

Guter und mieser Journalismus begleitete den bayerischen Justizskandal Mollath


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-kritisiert-bayern-justizministerin-beate-merk-a-915402.html
 

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