Verbietet Kinderehen!

Frauke Petry

In Deutschland können Ehen im Regelfall nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, Ausnahmen unterliegen engen Grenzen. Diese Ehemündigkeit mit 18 Jahren muss verbindlich und für alle gelten, dagegen verstoßende Eheschließungen sind für ungültig zu erklären.

http://www.theeuropean.de/frauke-petry/11459-es-muss-deutsches-recht-gelten

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