Innere Sicherheit: Die Hauptgefahr geht eindeutig vom Islam und seiner arbeitsteiligen Anhängerschaft aus

28.07.2026

Hartmut Krauss

Der Terroranschlag auf die Berliner CSD-Parade bestätigt schlaglichtartig erneut, dass die Hauptgefahr für die innere Sicherheit vom zugewanderten Rechtsextremismus islamisch-orientalischer Prägung ausgeht.

Das gilt sowohl für die unmittelbar gewaltbereiten islamischen Kräfte (militante Dschihadisten) als auch für die organisierten Vorhutkräfte der gezielten Islamisierung „auf leisen Sohlen“ in Gestalt der diversen Muslimverbände.

So zählt z. B. der umstrittene deutsche Verfassungsschutz 450 islamische Gefährder im Vergleich  zu 74 einheimisch-rechtsextremistischen Gefährdern und 13 linksextremistischen Gefährdern.

Zudem ist das Personenpotenzial des islamischen Rechtsextremismus (Dschihadisten, Salafisten, Graue Wölfe, Milli Görüs Mitglieder, Hamas- und Hisbollahanhänger etc.) sowohl absolut als auch relational zur Bezugsgruppe weit größer als das des einheimischen Rechtsextremismus. (Diesem Spektrum werden primär „Propagandadelikte“ zugeordnet.)

Vor allem aber sind ultrareaktionäre Einstellungen im Einklang mit den islamischen Weltanschauungsinhalten in der muslimischen Community weitaus stärker verbreitet und verankert als unter Einheimischen und nichtmuslimischen Migranten. (Ohne dieses soziale, islamisch normierte Hinterland, das durch die fortlaufende Zuwanderung beständig erweitert wird, würde die ganze Islamisierungsstrategie der muslimischen Vorhutkräfte komplett ins Leere laufen !!) – (Hervorhebung GB)

Hinzu kommen die zahlreichen (überproportionalen) Gewalttaten (Morde, Vergewaltigungen etc.) seitens islamisch-patriarchalisch sozialisierter  Täter. Sozialpädagogische De-Radikalisierungsmaßnahmen sind demgegenüber weniger als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein (siehe den anschließenden Texthinweis). Bezeichnenderweise hieß es in einem Gerichtsurteil über den Attentäter Abdul B.: „Nach der Schule absolvierte er einige Praktika im Handwerk und arbeitete eine Zeit lang im Wachschutz. Von 2023 bis 2024 war er mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet. Zuletzt hatte er laut Gericht kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld. Im Urteil hieß es, der Angeklagte seit tiefgläubig, bete fünfmal am Tag und besuche regelmäßig eine Moschee. Er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.“ (Tagesspiegel)

„Deradikalisierung“ von Islambefolgern – ein verfehltes Konzept

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