Deutung einer Aussage ist eine Meinungsäußerung und unterliegt dem grundrechtlichen Schutz

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.02.2022
– 16 U 87/21 –

Deutung einer Aussage ist Meinungsäußerung

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die Deutung der Aussage einer die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen hinterfragenden Person stellt hier eine Meinungsäußerung dar. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist diese Meinungsäußerung nicht rechtwidrig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute verkündetem Urteil bestätigt, dass der Klägerin kein Unterlassungsanspruch zusteht.

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_16-U-8721_Deutung-einer-Aussage-ist-eine-Meinungsaeusserung-und-unterliegt-dem-grundrechtlichen-Schutz.news31409.htm

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