Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022
– 3 B 4/22 –
Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
Für die Verkürzung des Genesenenstatus fehlt es an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage
In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) mit Beschluss vom heutigen Tage dazu verpflichtet, dem Antragsteller einen 6 Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen.

