Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 30.07.2021
– 13 MN 350/21 –
Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Saunen und Fitnessstudios
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss § 7 f Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2021 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.7.2021, im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Schließung von Saunen angeordnet wurde.

