Wegen Vorwurf der „Hassrede“ Beiträge gelöscht und Konten gesperrt: BGH zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.07.2021
– III ZR 179/20 und III ZR 192/20 –

Facebook muss über geplante Betragslöschung und Kontosperrung informieren
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Geschäfts­bedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikations­standards unwirksam sind. Dies gilt jedenfalls, weil sich die beklagte Anbieterin nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen. Wurde aufgrund der unwirksamen Geschäfts­bedingungen der Beitrag eines Nutzers gelöscht und dessen Konto vorübergehend mit einer Teilsperrung belegt, hat der Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung des gelöschten Beitrags und gegebenenfalls auch auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung und Löschung des Beitrags bei dessen erneuter Einstellung.

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