Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.07.2021
– 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20 und 1 BvR 2775/20 –
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags –gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.


