(…) „Auf gesetzlicher Ebene, so das Ansinnen der Grünen-Fraktion, soll der Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) um sogenannte Strafzumessungstatsachen erweitert werden, die »homo- und transfeindliche Beweggründe benennen«. Künftig wären dann auch solche Handlungen prinzipiell strafwürdig, die sich in Form von »digitaler Gewalt« gegen die »sexuelle Identität« richten.“ (…)
https://www.freiewelt.net/nachricht/homophobie-soll-als-volksverhetzung-gelten-10084048/