Als Volksverhetzung gelten Handlungen, die sich gegen bestimmte nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen bzw. Bevölkerungsteile richten. Die Grünen fordern, künftig auch Homosexuellenfeindlichkeit strafrechtlich zu verfolgen.
(…) „Auf gesetzlicher Ebene, so das Ansinnen der Grünen-Fraktion, soll der Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) um sogenannte Strafzumessungstatsachen erweitert werden, die »homo- und transfeindliche Beweggründe benennen«. Künftig wären dann auch solche Handlungen prinzipiell strafwürdig, die sich in Form von »digitaler Gewalt« gegen die »sexuelle Identität« richten.“ (…)
https://www.freiewelt.net/nachricht/homophobie-soll-als-volksverhetzung-gelten-10084048/
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