GAM-Newsletter
21.08.2026
Rückführung der sunnitischen Syrer ist längst überfällig
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heute möchte ich Sie auf folgenden Text von Hartmut Krauss hinweisen, der den aktuell zentralen migrationspolitischen Sachverhalt beschreibt:
Syrische Clankriminalität ergänzt und unterstreicht:
Rückführung der sunnitischen Syrer ist längst überfällig
Ein zentraler Hebel zur Eindämmung des Islamisierungsprozesses in Deutschland ist die Reduktion des Anteils der zugewanderten Islamgläubigen. Ein unmittelbar praktisch-konkreter Ansatzpunkt hierfür ist die rational gebotene Beendigung des längst nicht mehr gegeben Aufenthaltsanspruchs der sunnitischen Syrer ohne (umstritten erworbene) deutsche Staatsbürgerschaft (Turbo-Einbürgerung unter der Ampel-Koalition).
Zwar wird aktuell mehr syrischen Asylmigranten der nicht mehr haltbare Flüchtlings- oder Schutzstatus aberkannt. Aber das ist bezogen auf die ansässige Gesamtmenge von ca. 940.000 nur ein Tropfen auf den heißen Stein. (So endeten im ersten Halbjahr 2026 23,2 Prozent der insgesamt 8.320 Überprüfungen durch das BAMF mit einem Widerruf oder einer Rücknahme des Status.)
Rund 450.000 Personen mit syrischer Migrationsbiografie beziehen Grundeinkommen (früher: „Bürgergeld“). Inklusive nicht-erwerbsfähiger Kinder in Bedarfsgemeinschaften liegt die Gesamtzahl bei rund 518.000 Berechtigten.
Augenfällig ist auch der Tatbestand, dass Syrer gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung überproportional kriminalitätsbelastet sind.
Mit rund 115.000 registrierten Tatverdächtigen stellten Syrer zuletzt die zahlenmäßig größte Gruppe unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen, gefolgt von türkischen Staatsangehörigen. Nicht zuletzt sind die sunnitischen Syrer in Deutschland weit überwiegend Träger der kontranormativen und antisäkularen Vorgaben der islamischen Weltanschauung (einschließlich juden- und israelfeindlicher Grundeinstellungen) und damit ein reaktionärer Fremdkörper innerhalb der sich zunehmend säkularisierenden deutschen Gesellschaft.
Aktuell beschreibt jetzt ein Focus-Artikel, wie gerade kriminelle Großfamilien syrischer Herkunft als besonderes ausbeuterische und destruktive Gruppen in Erscheinung treten:
So breiten sich syrische Clans auch in Sachsen immer weiter aus: Allein im Raum Leipzig rechnet die Polizei mit 700 bis 1.000 Personen, die dem Clan-Milieu zugerechnet werden. Im Mittelpunkt stehen vier Familienverbände. Rund 130 Personen aus diesem Umfeld seien bereits wegen Straftaten polizeibekannt. Das Spektrum reiche von Gewaltdelikten und Drogenhandel über Geldwäsche und Schleusungskriminalität bis hin zu Steuer- und Sozialbetrug. Auch Schusswaffen seien bei Einsätzen sichergestellt worden. Welche Dimension einzelne Familien erreichen, wird am Beispiel einer syrischen Großfamilie mit mehr als 60 Mitgliedern geschildert. Zu ihr gehöre ein Mann, der nach islamischem Recht mit mindestens drei Frauen verheiratet sei und mindestens 32 Kinder habe. Darüber hinaus seien der Polizei mindestens 25 Enkelkinder in Sachsen bekannt. Fast zwei Drittel der Angehörigen dieser Kernfamilie seien bereits mit Straftaten aufgefallen, teilweise mehrfach. Die Zahl der registrierten Delikte liege im dreistelligen Bereich. Einzelne Familienmitglieder seien wegen schwerer Gewalt- und Drogendelikte bekannt.
Entgegen dem stereotypen Abwehrmechanismus: „Es sind aber doch nicht alle Clanmitglieder kriminell“ wird zudem folgender Sachverhalt beschrieben: „Angehörige, die nicht direkt an Straftaten beteiligt sind, würden die kriminellen Machenschaften unterstützen, ‚etwa durch Anmeldung von Fahrzeugen, Konten, Einträge von Sachwerten im Grundbuch, unzureichende Zeugenaussagen und Ähnliches‘, so Clan-Ermittler Märtins. Damit würden die Angehörigen Vermögenswerte verschleiern, eine Strafverfolgung verhindern oder das Abzocken von Sozialleistungen ermöglichen.“
Mit freundlichen Grüßen
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
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