Einsicht in Stasi-Akte abgelehnt: Merkel steht unter dem Schutz des Berliner Verwaltungsgerichts

Von Klaus-Rüdiger Mai

Fr, 13. März 2026

Marcel Luthes Klage scheitert, Angela Merkels Stasi-Akten bleiben dicht. Der eigentliche Skandal aber ist ein anderer: Das Gericht wollte offenbar lieber nicht wissen, ob Angela Merkel vom MfS geschont oder begünstigt wurde. Genau das hätte geprüft werden müssen.

Merkel steht unter dem Schutz des Berliner Verwaltungsgerichts

Kommentar GB:

Die auffällige politische Karriere der AM ist angesichts ihrer besonders auffälligen Unauffälligkeit und trotz bundesdeutscher Frauenquotenpolitik m.E. nach wie vor einigermaßen rätselhaft, es sei denn, man führte eine erklärende Hypothese ein, die unter dem Titel Kompromat steht. Einmal angenommen, es gäbe derartiges wirkmächtiges Material, was ja angesichts der damaligen historischen Umstände leicht und sehr gut vorstellbar ist, und zu dem Wolfgang Schäuble ja nun beim besten Willen nichts mehr sagen kann, dann allerdings werden gewisse positionelle Personalentscheidungen innerhalb der CDU vielleicht doch rational erklärbar. Und genau deswegen wären natürlich die hier gemeinten Stasi-Akten von ganz besonderem Interesse. Da die gerichtliche Entscheidung nun aber gegen den Zugang zu diesen Akten ergangen ist, liegt die Schlußfolgerung sehr nahe, daß es mit Wissen des Gerichts eben dort etwas zu lesen und zu finden gibt, was zeitgeschichtlich von großer Bedeutung wäre; Zitat: „Es ist was faul im Staate Dänemark“.

 

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