09. 12. 2025
Hartmut Krauss
https://www.facebook.com/profile.php?id=100017572484031
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes:
Rückführung von sunnitischen Syrern ist als erstes Kapitel der „Migrationswende“ längst angezeigt
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes verzögert die wortbrüchige schwarz-rote Notkoalition nach wie vor die angekündigte Wende in Migrationspolitik und schaut der grassierenden Islamisierung tatenlos zu. Stattdessen darf diese von der Realität in ihrem Schutzstatus längst überholte Großgruppe von „Schutzsuchenden“, die definitiv keine rational tragfähige Aufenthaltslegitimation mehr besitzen, ihr Regime auf deutschen Straßen aggressiv feiern. In Essen beispielsweise demonstrierten nach vorliegenden Meldungen 10.000 Jubelsyrer. Dabei wurden verbotene Fahnen gezeigt, immer wieder Pyrotechnik abgebrannt und Böller geworfen, während Autokorsos durch die Stadt fuhren und arabische Kampfgesänge erschallten. Die Polizei sah sich daraufhin gezwungen viele Einsatzkräfte zusammenzuziehen. Zudem wurde am Rande der Demonstration ein junger Mann niedergestochen. Auch in Berlin demonstrierten 3000 Syrer. Laut Statistischem Bundesamt gab es von Januar bis September 2025 nur ca. 22.000 Fortzüge von Syrern aus Deutschland. Umkehrt registrierten die Meldebehörden für denselben Zeitraum immer noch rund 40.000 Zuzüge von Syrern.
Demgegenüber muss in aller Klarheit Folgendes wiederholt werden: De facto bestand und besteht – entgegen der noch ungebrochenen Propaganda der deutschen Asylindustrie und ihren schwarz-grün-roten Lobby-Parteien – weder für Asylberechtigte noch für Kriegsflüchtlinge oder gar für willkürlich konstruierte „subsidiär Schutzberechtigte“ (darunter nicht wenige syrische Straftäter und Terroristen) ein Anspruch auf unbefristeten (und überwiegend alimentierten) Aufenthalt.
Zudem entfallen für sunnitisch-islamische Syrer (d. h. für die weit überwiegende Mehrheit in Deutschland) nach dem Sturz des Assad-Regimes die bislang z. T. konstruierten Abschiebehindernisse. Mit der aus sunnitisch-islamischer Sicht siegreichen und auch von den muslimischen Syrern in Deutschland lautstark bejubelten Beendigung des Assad-Regimes erlischt damit deren ohnehin in zahlreichen Fällen fragwürdige „Aufenthaltsgenehmigung“ – und zwar unabhängig davon, wie diese subjektiv zur Rückkehr in ihr machtpolitisch verändertes Herkunftsland stehen.
Um es unmissverständlich klarzustellen: Das Aufenthaltsrecht ist kein Wunschkonzert, dass nach dem subjektiven Belieben der oftmals irregulär nach Deutschland gelangten syrischen „Schutzsuchenden“ und deren interessenpolitischen Unterstützern aus der Asylindustrie gespielt wird.


