Über 108.409 Straftaten allein von Afghanen von 2015 bis 2024

13. 09. 2025

Hartmut Krauss

 

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Über 108.409 Straftaten allein von Afghanen von 2015 bis 2024

 

Die überproportional hohe Kriminalitätsbelastung von Ausländern ist eine längst erwiesene und politisch relevante Tatsache.

Besonders hoch ist der Anteil von Ausländern an der Gewaltkriminalität sowie an Sexualstraftaten. Eine genauere Betrachtung der straffälligen Ausländergruppen zeigt dann, dass es sich insbesondere um islamisch-patriarchalisch geprägte (Asyl-)Migranten aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Irak und Afrika (Algerien, Tunesien, Marokko, Somalia u.a.) handelt.

Speziell zum Anteil von Afghanen an der Kriminalitätsentwicklung liegen nun offizielle Zahlen vor. Auf die Frage eines AfD-Abgeordneten (Abgeordnete anderer Parteien stellen solche Fragen bezeichnenderweise so gut wie nie) mit dem Wortlaut: „Wie viele Menschen wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durch Afghanen in Deutschland ermordet, verletzt oder vergewaltigt?“ lautete die detaillierte Antwort seitens der Innenministeriums folgendermaßen:

▶︎ Zwischen 2015 und 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 108.409 schwere Straftaten, an denen mindestens ein afghanischer Tatverdächtiger beteiligt war.

▶︎Seit Beginn der Flüchtlingskrise wurden in Deutschland 52 Menschen durch Afghanen ermordet (§ 211 StGB).

▶︎ In den zehn Jahren zählte die Polizei 2691 Vergewaltigungen durch Afghanen. Die Zahl stieg von 69 im Jahr 2015 auf 437 im vergangenen Jahr. Das bedeutet durchschnittlich mehr als eine Tat pro Tag. Im Vergleich zu 2023 stieg die Zahl der Vergewaltigungen um fast 25 Prozent.“ (BILD)

Zudem ist die  Zahl der von Afghanen begangenen Körperverletzungen beträchtlich. So erfasste die Polizei von 2015 bis 2024 105.666 Fälle mit mindestens einem afghanischen Verdächtigen. Allein 2024 wurden 14.217 schwere Straftaten von Afghanen registriert.

Während der Anteil der Asylmigranten an der Gesamtbevölkerung bei 4% liegt (ohne Ukrainer bei ca. 3%), beträgt ihr Anteil an der Gesamtkriminalität 18%.

Entgegen den diesbezüglichen politisch-medial üblichen Beschwichtigungserzählungen (das läge neben größerer Armut und Traumatisierungen an der mangelnden gesellschaftlichen Teilhabe der „Flüchtlinge“ etc.) ist hier erneut Folgendes grundsätzlich entgegenzuhalten:

Gerade bei „Schutzsuchendenden“ und Asyl begehrenden Menschen, die im „Fluchtzielland“ ihrer Wahl – oftmals ohne Identitätspapiere und rechtliche Anspruchsvoraussetzungen – auf Kosten der Einheimischen Obdach finden, rundum verpflegt und sozialpädagogisch sowie juristisch betreut und unterstützt werden, Geld- und Sachleistungen aus Steuermitteln und Sozialabgaben erhalten, unmittelbar medizinische Dienstleistungen und unentgeltliche Sprachkurse in Anspruch nehmen können, sich in der Lage eines umhegten Subjekts der weitverzweigten deutschen Helfer- und Unterstützerindustrie befinden etc., wäre aus rational-moralischer Perspektive am allerwenigsten zu erwarten, dass sie überproportional gewaltkriminell werden.

Werden sie des dennoch, so ist von schwerwiegenden subjektiven Zivilisationsdefiziten auszugehen, die aus ihrer herkunftskulturellen Sozialisation und Charakterbildung hervorgehen und die zu Recht bei breiten Teilen der deutschen Bevölkerung auf Kritik und Ablehnung stoßen. –

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