Der Verdacht, dass die AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt, so der Verfassungsschutz.
dpa/Eva Maria Braungart 02.05.2025
und
https://de.wikipedia.org/wiki/Sinan_Selen
„(…) Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält Debatten über ein AfD-Verbotsverfahren für verfrüht. Sie erwarte, dass die Partei gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich vorgehen werde, sagte die CDU-Politikerin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes im Deutschlandfunk. Sie verwies darauf, dass das Jahre dauern könnte. Wenn irgendwann Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Entscheidungen treffen, sei das der Zeitpunkt für die politischen Verantwortlichen, darüber nachzudenken. „Aber zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht“, betonte Badenberg.“ (Hervorhebung GB)
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https://www.diepresse.com/19641861/afd-gesichert-rechtsextremistisch-wird-die-partei-jetzt-verboten
https://reitschuster.de/post/verfassungsschutz-brandmarkt-afd-gutachten-bleibt-geheim/
Zitat aus Achgut, s.u. :
„(…) In der Erklärung des Verfassungsschutzes heißt es: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Allerdings ist ein solches Verständnis Grundlage des bis 1999 gültigen Staatsangehörigkeitsrechts. Als Beleg wird vom BfV zudem angeführt, die Partei bzw. einzelne Vertreter sähen bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund aus muslimischen Ländern, als ungleichwertig an. Dies widerspricht dem Prinzip der Menschenwürde. Die AfD hatte in ihrem Grundsatzprogramm, auch um diese Kritik zu entkräften, betont, Deutsche seien alle, die den deutschen Pass besäßen. Das angeblich umfangreiche Gutachten als Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist allerdings nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen, wie bild.de berichtete. (…).“
https://www.achgut.com/artikel/verfassungsschutz_stuft_gesamte_afd_als_rechtsextremistisch_ein
Verfassungsschutz stuft AfD als „gesichert rechtsextemistisch“ ein
Das AfD-„Gutachten“ des Verfassungsschutzes atmet Merkels entleerten Volksbegriff
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https://reitschuster.de/post/wie-eine-terroristische-todessekte-deutschland-unterwandert/
Kommentar GB:
Ein Volk gibt sich selbst eine Verfassung, und nicht umgekehrt.
Das vertrauliche, also unüberprüfbare „Gutachten“ dürfte in juristisch-interpretatorischer Hinsicht überwiegend die persönliche Rechtsmeinung – und nur darum handelt es sich – des derzeitigen Vizepräsidenten (s.o.) widerspiegeln.
Rechtsmeinungen, auch unterschiedliche kann es jedoch viele geben, also auch ganz andere als diese.
In der Öffentlichkeit wird allerdings das Gegenteil suggeriert, nicht zuletzt von der Innenministerin Faeser. –
So könnte und sollte man m.E. vorrangig die folgende Frage stellen, die faktisch aber gerade nicht gestellt wird:
Ist der Islam mit dem Grundgesetz kompatibel? Oder ist das Gegenteil der Fall?
Hierzu Literatur:
Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung