Die „Migrationswende“ im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

GAM-Newsletter

11.04.2025

 

Vom Tiger zum Bettvorleger?

Die „Migrationswende“ im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Angesichts von hohen zuwanderungskritischen Umfragewerten aufgrund der offensichtlichen Desintegration einer großen Zahl von Muslimen sowie der sich häufenden Gewalttaten und Morde von islamisch geprägten Asylmigranten hatten Friedrich Merz und die CDU/CSU ein verschärftes Vorgehen gegen unkontrollierte und illegale Migration angekündigt. Vollmundig versprach Merz eine konsequente Zurückweisung aller irregulären Einreiseversuche an den deutschen Grenzen ab dem ersten Tag seiner Kanzlerschaft. Damit reagierten er und seine Partei wahlkampftaktisch auf den Umstand, dass sich bereits im Herbst 2024 77 % der Deutschen für eine restriktivere Asyl- und Flüchtlingspolitik ausgesprochen hatten. Laut Umfragen war bei der Bundestagswahl für 58,9 % der Wahlberechtigten vor allem das Thema „Migration“ ausschlaggebend für ihre Wahlentscheidung.

Im langwierig ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD findet sich nun kein kritisches Wort über die zunehmende Zerrüttung der deutschen Gesellschaft durch die anwachsende Islamisierung in Gestalt sich erweitert reproduzierender islamisch geprägter Sozialmilieus mit ihren vielfältigen negativen Belastungen und Auswüchsen. Ebenso bleiben die zahlreichen gesellschaftsschädigenden Auswirkungen der irregulären Masseneinwanderung unter vielfachem Missbrauch des Asylrechts komplett ausgeblendet. So insbesondere die hohen Gesamtkosten dieser seit Jahren verfehlten Migration, die Überlastung der kommunalen Infrastruktur sowie der Sozialsysteme, die negativen Folgen für das Schulsystem, die überproportionale Kriminalitätsbelastung der Asylmigranten etc. Stattdessen spulen die schwarzroten Koalitionäre die übliche „willkommenskulturelle“ Kitschrhetorik ab: „Deutschland ist ein weltoffenes Land und wird es auch bleiben. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Wir wollen Integration ermöglichen.“ Ansonsten findet man formal zum Teil durchaus in die richtige Richtung weisende, aber großenteils schwammig bleibende Absichtserklärungen und Willensbekundungen. So nimmt man sich vor, verstärkt Migrationsabkommen abzuschließen, Rückführungsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten fortlaufend zu erweitern, die Herkunftsländer in die Pflicht zu nehmen und eine Rückführungsoffensive zu starten. Zudem werden Selbstverständlichkeiten posaunt: „Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen. Wir wollen die freiwillige Rückkehr besser unterstützen, indem wir Anreize und die Rückkehrberatung stärken. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden.“

In einem zentralen Punkt hat sich die SPD (bis auf das Wörtchen „nur“) durchgesetzt und Merz den Schwanz eingezogen: „Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Wir wollen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu reduzieren.“ Hier bleibt einmal mehr außer Betracht, dass nach dem deutschen Grundgesetz niemand ein Recht auf Asylgewährung in Anspruch nehmen kann, der „aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ (GG Artikel 16 a) Dennoch finden sich im Koalitionsvertrag einige konkrete Festlegungen, deren Einhaltung zukünftig zu prüfen ist: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“ Das Ziel der „Begrenzung“ der Migration soll zusätzlich zur „Steuerung“ wieder ausdrücklich in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Der Familienzuzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll befristet für zwei Jahre ausgesetzt werden.

„Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir ab.“ Ebenso soll die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren zwar wieder abgeschafft werden. Aber einer Rückkehr zur Optionspflicht, was im Sinne einer vernünftigen Integrationsregulierung liegen würde, verweigern sich die Koalitionäre und halten explizit an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts fest. Vor welchem Hintergrund eine durchgreifende „Wende in der Migrationspolitik“ zu realisieren wäre, zeigt abschließend diese kurze Übersicht: Asylanträge in Deutschland von 2021 bis Ende März 2025:

2021: 190.816

2022: 244.132

2023: 351.915

2024: 250.945

2025: 41.123 (Januar bis März)

Insgesamt 1.078.931

Davon ca. 75 Prozent Muslime = ca.809.000 Muslime, d.h.: Aktuell befinden sich ca. 6,35 Millionen Muslime in Deutschland. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Karin Vogelpohl

Vorstand GAM e. V.

Gesellschaft für wissenschaftliche

Aufklärung und

Menschenrechte e. V.

Tel.: ++49 176 76428958   Fax: ++49 541 44 53 73

E-Mail: gam-kontakt@t-online.de   www.gam-online.de

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Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 18. Legislaturperiode

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