Kommentar
03. 10. 2024 – Hartmut Krauss
Hinter der scheindemokratischen Fassade angeblicher „Gewaltenteilung“ existiert im Rahmen der spätkapitalistischen Postdemokratie genügend Raum für herrschaftsfunktionale Richterwillkür (willkürliche Rechtsauslegung), die als letzter absichernder „Burggraben“ zwecks Aufrechterhaltung der bestehenden politischen Herrschaftsverhältnisse gegenüber dem demokratischen Mehrheitswillen funktioniert.
In diesem konkreten Fall wird die bestehende Rechtslage willkürlich gegen das Allgemeininteresse der Abwehr antisäkularer und antidemokratischer Bestrebungen instrumentalisiert. Unter anderen (realdemokratischen) politischen Machtverhältnissen würden solche Urteile als verfassungsfeindlich definiert und geahndet. –