Weil sie unter den Taliban leben, gelten viele Millionen afghanische Frauen laut Europäischem Gerichtshof als asylberechtigt.
Die Union hat kein Verständnis mehr.
“ (…) Die Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 hat in Afghanistan nicht nur die politischen Strukturen des Landes erschüttert, sondern auch das Leben von Millionen Frauen in eine existenzielle Krise gestürzt: Junge Frauen werden oft zwangsverheiratet, Behörden helfen ihnen nicht, um sich Misshandlungen ihrer Ehemänner zu erwehren. Sie müssen ihren Körper verhüllen, dürfen sich nur unter erheblichen Einschränkungen öffentlich bewegen und haben wenig Zugang zu Gesundheitsversorgung. Dazu kommen Arbeitsverbote und der Ausschluss von weiterführenden Schulen. Reicht all das bereits, um als politisch verfolgt im Sinne des Asylrechts zu sein?
Das beantwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag mit einem klaren Ja. Die diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze des Taliban-Regimes gegen Frauen gelten bereits für sich als Verfolgungshandlungen, die eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen (Urt. v. 04.10.2024, Az. C-608/22 und C-609/22).“ (…)
Frage an BING KI:
EuGH Urt. v. 04.10.2024, Az. C-608/22 und C-609/22:
Welches Richterkollegium hat diese Entscheidung mit welcher Begründung getroffen?
und
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