Die juristische Einstufung von „Ausländer raus“

26.5.2024  –  Hadmut Danisch

„Ich will Euch ja wirklich nicht den Spaß an Eurer Hausdurchsuchung oder fristlosen Kündigung verderben, aber weil wir doch gerade das große Grundrechtsjubiläum haben …

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4.2.2010, 1 BvR 369/04, beschlossen, dass „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht ohne weiteres Volksverhetzung ist:“ (…)

https://www.danisch.de/blog/2024/05/26/die-juristische-einstufung-von-auslaender-raus/#google_vignette

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