Gemeinden in Bayern müssen auch der Familie eines anerkannten Flüchtlings eine Unterkunft bereitstellen. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Fall einer Beschwerde aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck entschieden.
Kommunen müssen jeder Flüchtlingsfamilie Unterkunft bereitstellen – nicht aber Einheimischen
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