Zur Forderung eines Verbots der AfD

Auch eine Partei, deren Inhalte und Ziele einem nicht gefallen, hat das Recht und den Anspruch, sich gemäß Grundgesetz am demokratischen Willensbildungsprozess zu beteiligen, an Wahlen teilzunehmen. Sie hat das Recht, in Parlamenten eine Mehrheit zu stellen und dort einen Ministerpräsidentenkandidaten vorzuschlagen.

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