Das Völkerrecht setzt Israels Selbstverteidigung Grenzen

– trotz des Terrors der Hamas

Angesichts der Greueltaten der Terroristen wird die israelische Reaktion wohl beispiellos sein.

Dabei müssen Zivilisten geschützt werden, was in einem dichtbesiedelten Gebiet wie dem Gazastreifen fast unmöglich ist.

Meret Baumann
Kommentar GB:
Der Joker des Völkerrechts wird zuverlässig vorhersehbar immer dann aus dem Ärmel gezogen, wenn Ernst gemacht werden soll gegen den islamischen Terror, der aber eben nicht nur von Imamen propagiert und von Waffenträgern getragen, sondern duldend bis unterstützend auch von Nicht-Waffenträgern mitgetragen wird. Man sieht das an den derzeitigen Demonstrationen in ganz Europa, wo eben jene immigrierten Sympathisanten die Straßen füllen. Ist also der Berufung auf das Völkerrecht – zwar nicht in diesem Fall, aber sehr oft übrigens in unbrauchbar pauschaler und unkonkreter Art und Weise – nun bloß eine Naivität oder ein Trick, um Terroristen vor den rückschlagenden Folgen ihrer Taten zu schützen? Ist es angesichts der Lage wirklich noch möglich, zwischen „Kombattanten“ und „Nicht-Kombattanten“ hinreichend genau zu unterscheiden? Sicherlich, man sollte sich darum bemühen, aber die Unschärfe in der Beurteilung kann dabei kaum reduziert oder gar vermieden werden.

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