Wer beugt hier das Recht? Das Urteil gegen Richter Dettmar

Peter Grimm / 23.08.2023

Familienrichter Christian Dettmar ist heute wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Wie soll man Unverständnis und Empörung in angemessene Worte fassen, die nicht jeden Stil vermissen lassen?

Der Nicht-Jurist fragt sich unwillkürlich, wer hier eigentlich das Recht beugt.

https://www.achgut.com/artikel/das_urteil_gegen_richter_dettmar

und

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-erfurt-urteil-familienrichter-weimar-rechtsbeugung-zwei-jahre-bewaehrung/?utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_crmid=

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-erfurt-2kls542js1149821-urteil-familienrichter-weimar-rechtsbeugung-hintergruende/?utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_crmid=

und

Weimarer Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt – Das Recht beugt sich vor den Herren

Von Gastautor
Mi, 23. August 2023

„Zwei Jahre Haft scheinen bei den Strafgerichten derzeit sehr beliebt zu sein. Der Strafausspruch erinnert an das Bochumer Verfahren gegen den Arzt Heinrich Habig, der zu zwei Jahren und 10 Monaten Haft, allerdings ohne Bewährung, verurteilt wurde. Wie jenes Verfahren ist auch das Verfahren vor dem Landgericht Erfurt gegen den Amtsrichter Christian Dettmar ein Verfahren von sehr grundsätzlicher Bedeutung.“ (…)

Das Landgericht Erfurt hat heute den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Recht gebeugt haben soll, indem er Schüler von der Maskenpflicht befreite. Von Rechtsanwalt Christian Moser

(…) „Es gibt nicht eine einzige Äußerung in der Literatur oder der bisherigen Rechtsprechung, die die Anwendung des § 1666 BGB auf Träger hoheitlicher Gewalt ausschließt. Dem Wortsinn nach ist die Vorschrift jedenfalls einschlägig. Im Gegenteil spricht also sehr viel dafür, dass die Entscheidung des Christian Dettmar, § 1666 BGB anzuwenden, richtig war.

Jedenfalls liegt keine Rechtsbeugung durch ihn vor. Nicht jede mögliche Fehlentscheidung eines Gerichtes ist eine strafbare Rechtsbeugung, wie man schon an dem Vorhandensein verschiedener Instanzen erkennt. Eine Rechtsbeugung liegt nur dann vor, wenn der Richter eine falsche Entscheidung nachweislich mit dem Vorsatz getroffen hat, bewusst und zielgerichtet einer Partei Schaden zuzufügen. Dabei muss die Tat, wenn man das Urteil einmal als falsch unterstellen wollte, was es ist nicht ist, besonders schwer wiegen, da der Richter ja grundsätzlich frei ist.“ (…)

 

Weimarer Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt – Das Recht beugt sich vor den Herren

 

Kommentar GB:

Der Nicht-Jurist rät diesen Richtern, jetzt öfters nach oben zu blicken.

Damit ihnen nicht doch noch ein Balken auf den Kopf fällt. –

Zur Lektüre sei empfohlen:

Klöckner/Wernicke – »MÖGE DIE GESAMTE REPUBLIK MIT DEM FINGER AUF SIE ZEIGEN.«

 

 

 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.