Von Anna-Sophia Lang
Aktualisiert am 06.07.2023
Wann handelt es sich noch um eine zulässige Meinungsäußerung – und wann ist das Persönlichkeitsrecht von Transfrauen verletzt?
Dazu hat eine Pressekammer in Frankfurt nun drei Urteile gefällt.
(…)
„Die Urteile sind nicht rechtskräftig, das Rechtsmittel der Berufung kann innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden.“
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/reichelt-blog-darf-transfrau-nicht-als-mann-bezeichnen-19016017.html
Kommentar GB:
Man faßt sich nur noch an den Kopf!
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